Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1a. GELTUNG

§1.a.1.Diese AGBs sind Vertragsgrundlage zwischen uns der obkon metall glas GmbH, im Folgenden „Lieferant oder Dienstleister“ genannt und unseren Geschäftspartnern, welche natürliche und juristische Personen sein können, im Folgenden kurz „Kunde“ genannt.
Für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie für alle nachfolgenden Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, gelten diese Bedingungen.
Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden wird widersprochen, auch im Fall der vorbehaltlosen Lieferung, obwohl wir Kenntnis über eventuell entgegenstehende Kundenbedingungen haben.

§1.a.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB. Diese AGB sind jeweils auf unsere Homepage (http://www.obkon.de) einsehbar und da als pdf zur Verfügung gestellt. Sie dürfen Sie da einsehen, ausdrucken und für sich abspeichern.
 
§1.a.3. Gerichtlichen Auseinandersetzungen legen wir ausschließlich unserer AGB zugrunde.
 
§1.a.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sonder-Klauseln und Sonder-Vereinbarungen sind insbesondere im Zusammenhang mit Bauaufträgen explizit dargelegt, da diese dann als Ergänzung zur dann anzuwendenden VOB Gültigkeit haben.
 
§1.a.5. Für reine Warenlieferungen gelten diese AGB. Für alle weiteren Dienstleistungen und Aufträge gelten unsere besonderen Vertragsbedingungen zusätzlich zur VOB in der aktuell gültigen Fassung.
 
§1.a.6. Für reine Warenlieferungen gelten diese AGB zusätzlich zum BGB. Für alle weiteren Dienstleistungen und Aufträge gelten unsere besonderen Vertragsbedingungen zusätzlich zur VOB in der aktuell gültigen Fassung.

§1b. Genenstand des Unternehmens

§1.b.1. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Gütern aller Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird vom Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (auch "Auftraggeber" genannt) durchgeführt. Darüber hinaus werden von der obkon metall & glas GmbH Bauaufträge ausgeführt, deren rechtliche Stellung und Vertragsgrundlagen in diesen AGB über den Gültigkeitsbereich der VOB hinaus geregelt sind.


§2 VERTRAGSABSCHLUSS

§2a. Vertragsabschluss für Lieferungen aus unserem Shop
§2a.1. Mit Ihrer Bestellung unterbreiten Sie uns ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Sie erhalten eine automatisch generierte Email als Bestätigung Ihrer Bestellung, wobei diese NOCH KEINE ANNAHME Ihres Angebotes bedeutet. Der Kaufvertrag kommt erst mit Versand einer weiteren Email mit der Bezeichnung „Auftragsbestätigung„ ODER mit dem Versand der Ware zustande.

§2a.2. Vor dem Warenversand erhalten Sie eine Übersicht, der von Ihnen eingegebenen Daten, die Sie über die Schaltfläche „KORRIGIEREN“ gegebenenfalls von Eingabefehlern berichtigen können.
 
§2a.3. Die zum Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch, Englisch und Italienisch für die Korrespondenz. Dabei obliegt es ausdrücklich dem Kunden sich die nur in Deutsch vorliegenden AGB und weitere Vertrags- und Versandbedingungen sowie Produktbeschreibungen zu studieren und die Konformität mit den in dem jeweiligen Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen, die dem Kunden oder dritten entstehen, weil für die Produkte keine oder nicht ausreichende Zertifizierungen und Zulassungen in dem entsprechenden Land haben. Gerichtssprache ist Deutsch. Im Streitfall trägt der Kunde die Kosten für eventuell erforderliche Dolmatcher.

§2a.4. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder eines unserer Mitarbeiter oder Subunternehmer sowie Sondervereinbarungen, sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bedürfen ausschließlich der schriftlichen Genehmigung durch uns.
 
§2a.5. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und bedürfen der Auftragsbestätigung oder dem Warenversand, damit ein Vertrag zustande kommt.
 
§2a.6. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns zur Genehmigung vorzulegen, damit wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen können. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

§2a.7. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
 
§2a.8. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich gegen Berechnung eines Selbstkostenanteils erstellt. Je nach Auftrag und Auftragsumfang kann von einer Berechnung der Leistungen für einen Kostenvoranschlag abgesehen werden. Dies wird schriftlich von uns vorab bestätigt.

§2b. Vertragsabschluss für Lieferungen und Leistungen aus unserem Shop und darüber hinaus, die der VOB (Verdingungs Ordnung Bau) zugrunde zulegen sind.

§2b.1. Im Wesentlichen gilt die VOB IN IHRER AKTUELLEN FASSUNG ZUZÜGLICH DER IM JEWEILIGEN VERTRAG vereinbarten zusätzlichen Vertragsbedingungen. Insbesondere zeichnen sich solche Verträge und Auftragsbestätigungen durch ihre detaillierte Leistungsbeschreibung aus.

§3. PREISE

§3a. PREISE für reine Warenlieferungen auf Basis des BGB und dieser AGB gilt:

§3a.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
 
§3a.1.1 Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird zur Zahlung fällig für alle Lieferungen im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
 
§3a.1.2 Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird darüber hinaus zur Zahlung fällig für alle Lieferungen ins innereuropäische Ausland der Bundesrepublik Deutschland sofern der Kunde eine Privatperson ist.
 
§3a.1.3 Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer ENTFÄLLT für alle Lieferungen ins innereuropäische Ausland der Bundesrepublik Deutschland sofern der Kunde eine Firma oder juristische Person mit Staus eines Unternehmens ist. In diesem Falle ist die Kundin selbst für die korrekte Versteuerung der Ware und die Verzollung verantwortlich.
 
§3a.2. Der Mehrwertsteuersatz wird bei der Produktinformation ausgewiesen.
 
§3a.3. Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesene Preis.
 
§3a.4. Lieferungen und Leistungen erfolgen europaweit – Artikel der Produktgruppe Wellan®2000 sind zur Lieferung nach Spanien oder Portugal ausgenommen.
 
§3a.5. Die anfallenden und vom Kunden zu bezahlenden Versandkosten sind im Online-Shop angegeben und werden dem Kunden im Verlauf des Bestellvorganges angezeigt und in der Auftragsbestätigung bestätigt.

§3a.6. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

§3b. PREISE für Lieferungen und Leistungen aus unserem Shop und darüber hinaus, die der VOB zugrunde zulegen sind.

§3b.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
 
§3b.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, welche über die explizit in einem Auftrag ausgewiesenen Leistungsbeschreibungen hinausgehen, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
 
§3b.3. Hinsichtlich der Mehrwert-Steuer gilt für diese Leistungen selbiges wie für §3a.
 
§3b.4. Für im Auftrag nach VOB enthaltene REINE WARENLIEFERUNGEN gilt für diese Leistungen selbiges wie für §3a.
 
§3b.5. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial und Verpackung hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
 
§3b.6.. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
 
§3b.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

§3b.8. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigung werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden gemäß der Qualifikationen der Arbeiter und Angestellten zum entsprechenden Stundensatz abgerechnet.

§4 Beigestellte Ware

§4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 3 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
 
§4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

§5 Zahlung

§5.1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Jedenfalls sind die Zahlungen innerhalb 7 Werktagen zur Zahlung fällig – das bedeutet bis zum 7. Werktag muß die Zahlung auf einem unserer Konten eingegangen sein. Ist das nicht der Fall erfolgt die Mahnung automatisch am 8. Tag.

Für Bauaufträge gilt als Rahmenbedingung:
Ein 30% der Auftragssumme wird bei Vertragsabschluss, 30% bei Leistungsbeginn bzw. Montagebeginn, 35% bei Fertigstellung unserer Leistungen und der Rest von 5% nach Bauabnahme fällig. Alle Teil-Zahlungen werden fällig innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Teilzahlungs- Stufungen werden grundsätzlich nach individueller Vereinbarung explizit in der Auftragsbestätigung einer Bausache rechtswirksam niedergeschrieben. Ist das nicht der Fall gilt dieser §5.1. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges für weiter Leistungen Vorauskassen zu leisten, sofern die VOB hier nicht eine andere Regelung vorsieht. Weitere Leistungserbringung erfolgt dann ausschließlich nach erfolgtem Zahlungseingang.
§5.2. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
§5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
§5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
§5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
§5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
§5.8. . Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

§6. Bonitätsprüfung

§6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

§7. Mitwirkungspflichten den Kunden

§7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind, b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
§7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
§7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.
§7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen, sofern nicht vertraglich explizit eine andere Regelung vereinbart ist.
§7.5. Der Kunde hat uns im Bedarfsfalle für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche abschließbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
§7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
§7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
§7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
§7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
§7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
§7.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
§7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

§8. Leistungsausführung

§8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
§8.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Es kann wegen Auslastungs-Gründen zu einer Neuverhandlung des Terminplanes kommen. Kommt es zu einem Liefer-/ Lesistungsverzug, den wir zu verantworten haben, verschiebt sich der Lieferzeitraum um einen angemessenen Zeitraum. Dabei sind die Vorschriften der VOB einzuhalten.
§8.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hiedurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
§8.4. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§8.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

§9. Liefer- und Leistungsfristen

§9.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Fomvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
§9.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
§9.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß §7, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
§9.4. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 3 % des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hievon unberührt bleibt.
§9.5. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

§10. Gefahrtragung und Versendung

§10.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
§10.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Andernfalls liegt das Versandrisiko für Verlust oder Beschädigung beim Kunden
§10.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
§10.4. Für die Sicherheit der von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.

§11. Annahmeverzug
§11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nach beschaffen.
§11 .2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Punkt §9.4 zusteht.
§11 .3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
§11 .4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

§12. Eigentumsvorbehalt
§12.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der obkon metall & glas GmbH.
§12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.
§12.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
§12.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
§12.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
§12.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
§12.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.
§12.8. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

§13. Schutzrechte Dritter

§13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
§13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
§13.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
§13.4. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

§14. Unser geistiges Eigentum

§14.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
§14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur Verfügung- Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§14.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

§15. Gewährleistung

§15.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt grundsätzlich 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist in der Folge hier definiert. Ausnahmen für diverse Artikel gibt es, diese sind dann aber gesondert ausgezeichnet und es wird explizit in Bestellung, Auftragsbestätigung oder Rechnung darauf hingewiesen.
§15.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an dem dem Kunde die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen.
§15.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
§15.4. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
§15.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 30 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies machbar ist.
§15.6. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
§15.7. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
§15.8. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Über unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume beizustellen und gemäß §7. mitzuwirken.
§15.9. Zur Mängelbehebung werden uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
§15.10. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
§15.11. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
§15.12. Keinen Mangel begründet der Umstands, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß §7. nicht nachkommt.
§15.13. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke oder ähnliche nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.

§16. Haftung

§16.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
§16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
§16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
§16.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
§16.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
§16.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB. höhere Versicherungsprämie).
§16.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
§16.9. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung und des Online-Shop bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
§16.10. Haftungsausschluss : Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage, im Online-Shop und den damit angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

§17. Salvatorische Klausel

§17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
§17.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

§18. Allgemeines

§18.1. Es gilt darüber hinaus deutsches Recht und da insbesondere ergänzend das BGB für reine Warenlieferungen und die VOB (Verdingundordnung Bau) für Baumaßnahmen.
§18.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§18.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens: Wernerstrasse 27 71739 Oberriexingen.
§18.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer (auch Lieferant oder Dienstleister) und Auftraggeber (auch Kunde) ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.
§18.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

§19. Widerrufsrecht für Endverbraucher und Widerrufsbelehrung

Für Bestellungen aus Deutschland ist die folgende
Widerrufsbelehrung gültig:
Widerrufsfrecht



Als Endverbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbliche Kunden.
Das Widerrufsrecht besteht weiters nicht bei Fernabsatzverträgen

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten würde, oder zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Für Bestellungen aus Deutschland beachten Sie bitte die folgende Widerrufsbelehrung.

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Obkon metall & glas GmbH, Wernerstrasse 27, D-71729 Oberriexingen
E-Mail: info@obkon.de, Fax. +49 (0) 7062 374 313.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

Ende der Widerrufsbelehrung

Kostentragungsvereinbarung bei Ausübung des Widerrufsrechts

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§20. Copyright

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Stand 2010-10-14
Ende der Ausführungen.



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